Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages zwischen Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR (nachfolgend auch Agentur genannt) und den jeweiligen Geschäftspartnern (nachfolgend auch Kunde/Auftraggeber genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch dann, wenn den Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Geschäftspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der auf den AGB gründenden Verträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem die vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Kunde bestätigt die Auftragserteilung schriftlich per Brief oder E-Mail. Mündliche Auftragserteilungen durch den Kunden bestätigt Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR per E-Mail oder Brief. Der Auftrag ist bindend, sofern der Bestätigung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen widersprochen wird.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Die von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR zu erbringenden Leistungen sowie die Ziele der Arbeit werden im schriftlichen Angebot bzw. im Vertrag festgehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
3.2 Kunde und Agentur arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich unverzüglich gegenseitig bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen. Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die Aufgaben aus dem Vertragsverhältnis verantwortlich wahrnehmen.
3.3 Kunde und Agentur sind sich einig darin, dass die Agentur ihre Leistungen nur dann ordnungsgemäß erbringen kann, wenn der Kunde die Agentur im notwendigen Umfang unterstützt. Insofern wird der Kunde Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR mit allen zur Verfügung stehenden Informationen versehen, die zur Bearbeitung des Auftrags und zur Zielerreichung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, falls Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Materialien und notwendige Daten (Bild, Text, Ton o.ä.) stellt der Kunde Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR umgehend und in einem gängigen, umgehend verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde dafür die Kosten.
3.5 Der Kunde stellt sicher, dass Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Kennzeichnungsrechte und gewährleistet die Einhaltung des Jugendschutz- und Presserechts sowie der „Rechte am eigenen Bild“. Er versichert, dass diese Vorlagen nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
3.6 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR gewährt dem Kunden in einzelnen Leistungsphasen (z.B. Text- oder Layoutentwurf, Proof) eine kostenlose Korrekturstufe. Dies gilt nicht für Autorenkorrekturen oder Nachbesserungen, die durch eine Änderung der Aufgabenstellung des Kunden erforderlich werden oder die eine vorangegangene, bereits genehmigte Arbeitsphase betreffen.
3.7 Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR zu übermitteln.
3.8 Hat der Kunde im Rahmen der Pressearbeit keine Erfolgskontrolle durch einen Clipping-Dienst bei der Agentur beauftragt, stellt er Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR auf Nachfrage die Clippings zur Erfolgskontrolle zu Verfügung. Dies gilt für sämtliche Mediengattungen: Print, Internet, Hörfunk und TV.

4. Beauftragung Dritter

4.1 Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR ist berechtigt, beauftragte Leistungen an Dritte zu übertragen. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden; in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.2 Übernimmt Cake Consulting im Auftrag des Kunden die Produktionsüberwachung, so ist die Agentur ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Dies geschieht nach bestem Wissen und Gewissen; der Auftraggeber stellt die Agentur hierbei von der Haftung frei.
4.3 Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR wird Lieferanten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1 Kunde und Agentur wahren Vertraulichkeit über den Inhalt des abgeschlossenen Vertrages sowie über Erkenntnisse, die sie während der Realisation des Vertrages gewonnen haben.
5.2 Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR verpflichtet sich, alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsvorgänge des Kunden vertraulich zu behandeln und steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen vereinbart wird. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung hat gegenüber dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit Vorrang.
5.3 Schriftstücke, die in besonderer Weise der Vertraulichkeit oder Geheimhaltung unterliegen und/oder die nach Auftragserfüllung zurückgesandt werden sollen, kennzeichnet der Kunde deutlich gegenüber der Agentur.
5.4 Die Agentur ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses selbst oder durch dritte Personen, die sie zur Erfüllung von Dienstleistungen heranzieht, zu verarbeiten.
5.5 Für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

6. Termine und Abnahmen

6.1 Kunde und Agentur legen Termine und Fristen möglichst schriftlich fest.
6.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Aussperrung, behördliche Anordnung, Störungen der Telekommunikation etc.) oder aufgrund von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungsleistungen), hat Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, eventuell vereinbarte Termine für die Leistungserbringung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Einrichtzeit zu verschieben. Cake Consulting teilt dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich mit.
6.3 Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse legt Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR dem Kunden zur schriftlichen Freigabe bzw. zur Korrektur und Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Endfassungen werden vom Kunden grundsätzlich schriftlich freigegeben. Unterbleibt die Freigabe oder die Anzeige von Korrekturwünschen innerhalb der angegebenen Frist (i.d.R. 5 Arbeitstage), gilt der Entwurf nach Ablauf der Frist als genehmigt.

7. Honorar

 

7.1 Für sämtliche Eigen- oder Fremdleistungen, die über eine vereinbarte Pauschalvergütung hinausgehen, erstellt Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR vor Arbeitsbeginn einen Kostenvoranschlag. Dieser wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt. Der Kostenvoranschlag enthält mindestens anfallende Eigenleistungen der Agentur, zu erwartende Fremdleistungen sowie Auslagen.
7.2 Kalkulationen und Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Gesamtsumme bis zu 20 Prozent gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinaus gehende Überschreitungen werden dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Grundes angezeigt – es sei denn, der Kunde hat diesen Umstand selbst zu verantworten.
7.3 Kommunikationskosten zur Erfüllung eines Auftrags werden pauschal in Höhe von drei Prozent des Honorarumsatzes (fünf Prozent bei internationalen Projekten) berechnet. Auf Wunsch ist auch eine Abrechnung nach Preisliste und gegen Nachweis möglich. Reisekosten und Spesen werden ausgewiesen und extra berechnet.
7.4 Auslagen und Fremdkosten für Herstellungsarbeiten, wie z.B. Kosten für Lithografie und Repro, Druck oder Versand, Saalmieten oder spezielle Versicherungen, werden unter Vorlage der Fremdrechnungen mit der agenturüblichen Provision von 15 Prozent für Leistungen der Fachabteilung (z.B. Produktion) sowie für die Übernahme des Zahlungsdienstes (Handlingskosten) an den Kunden weiterberechnet; es sei denn, der Kunde übernimmt die Kosten direkt.
7.5 Für alle beauftragten Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht realisiert werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Sind Projektarbeiten bis zur Freigabe bzw. Kontaktarbeiten bis zur Terminbestätigung fertiggestellt, wird das Honorar zu 100 Prozent fällig; wird die Arbeit vor Fertigstellung abgebrochen, wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe o.ä. sind vielmehr der Agentur unverzüglich zurückzugeben.
7.6 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den Personal- und Sachaufwand der Agentur sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, wird das Präsentationshonorar auf die in der Folge vereinbarte Agenturvergütung angerechnet. Erhält die Agentur keinen Auftrag, verbleiben alle Leistungen von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum der Agentur. Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR kann in diesem Fall die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – zu nutzen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
8.3 Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR ist berechtigt, nach Leistungsabschnitten abzurechnen bzw. bei längerfristigen Projekten Teilrechnungen zu stellen. Auslagen, z.B. für Fremdkosten oder Lizenzgebühren, können innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung in Rechnung gestellt werden.
8.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und verantwortlich. Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR übernimmt im Fall der Beauftragung Dritter ggf. stellvertretend für den Kunden die gesetzlich vorgeschriebene Abführung der Künstlersozialabgabe (KSA) und berechnet sie dann grundsätzlich an den Kunden weiter. Die KSA wird dem Kunden auch bei pauschal angebotenen Leistungen in Rechnung gestellt, ohne dass sie ausdrücklich Gegenstand des Angebots sein muss.
8.5 Bei Zahlungsverzug kann Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro zu erheben. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Agentur bleibt vorbehalten.
8.6 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche (auch im Rahmen anderer mit diesem Kunden abgeschlossenen Verträge) erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort in Rechnung stellen. Der Kunde trägt alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände (z.B. Inkassokosten).

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz

9.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen, wie z.B. Konzeptskizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstige Arbeitsergebnisse von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR, auch einzelne Teile daraus, bleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber Eigentum der Agentur, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
9.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR, eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt eine Vergütung auf Basis der aktuellen Preisliste als vereinbart.
9.3 Mit vollständiger Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde die für den jeweiligen vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Erbringt Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von Teilen daraus auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
9.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
9.5 Alle für die Arbeit genutzten Verteiler sind grundsätzlich Eigentum der Agentur. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Auf Wunsch kann dem Kunden das Inhaltsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.

10. Entwürfe, Daten und Unterlagen

10.1 Entwürfe und Arbeitsdateien bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR.
10.2 Originale sind, sofern der Kunde sie nicht mehr zwingend für die Ausübung von Nutzungsrechten benötigt und/oder nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
10.3 Hat Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR dem Kunden Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur verändert werden.
10.4 Daten, die mit Lizenzrechten belegt sind (z.B. Schriften), oder Programme, die zur Auftragsherstellung benötigt werden, können von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR nicht weiter lizenziert werden.
10.5 Liefert Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR im Rahmen des Auftrags grafische Entwürfe in digitaler Form, so sind in den gelieferten Dateien die Farben in branchenüblicher Form definiert (z.B. RGB, CMYK). Die Agentur weist darauf hin, dass ausschließlich diese Definitionen für die Beurteilung der Farbigkeit bindend sind. Je nach Qualität und Einstellung des verwendeten Monitors kann es vorkommen, dass ein abweichender Eindruck von den wirklichen Farbwerten entsteht. Dies stellt keinen Mangel dar, den Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR zu vertreten hat. Darüber hinaus kann die Agentur auch keine Haftung für die Qualität von Drucken übernehmen, da die Druckfarben von der Ausstattung und dem Know-how der beauftragten Druckerei sowie von Qualität, Sorte und Verarbeitung des verwendeten Papiers abhängig sind.
10.6 Vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen werden von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückgesendet. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
10.7 Von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR oder durch von ihr beauftragte Dritte erstellte Arbeitsunterlagen und Druckvorlagen bewahrt die Agentur bis zwölf Monate nach Auftragserfüllung oder Vertragsende kostenlos auf. Danach ist sie berechtigt, diese ohne Mitteilungserfordernis zu vernichten, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht anderes bestimmen.
10.8 Innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Kunde die Herausgabe nur von solchen Unterlagen verlangen, an denen Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR bzw. deren Erfüllungsgehilfen keine Urheberrechte haben oder an denen der Kunde ein fortdauerndes Nutzungsrecht erworben hat. Im Fall der Nutzungsrechtfortdauer von Drucksachen schuldet Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR die Herausgabe vertraglich hergestellter Druckunterlagen in unveränderlichen Dateien, nicht jedoch in Form von veränderlichen Arbeitsdateien.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen sowie die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11.2 Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur im Rahmen der Eigenleistung der Agentur gewährleistet werden, nicht soweit ihre Erfüllung auch von der Mitwirkung Dritter abhängt (Journalisten, Medien, Autoren, Veranstalter etc.).
11.3 Mangelhafte Leistungen der Agentur sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen. Sind die Beanstandungen begründet, hat die Agentur das Recht auf zweimalige Nachbesserung, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, steht dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
11.4 Mit der schriftlichen Freigabe von Entwürfen und Ausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für freigegebene Entwürfe und Projekte entfällt jede Haftung der Agentur.
11.5 Die Prüfung urheber-, wettbewerb- und kennzeichenrechtlicher Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Insofern stellt der Kunde die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts von Arbeitsergebnissen der Agentur erheben. Etwaige Kosten einer Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber.
11.6 Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für ihre Verrichtungsgehilfen. Die Haftung ist auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
11.7 Kunde und Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR sind sich einig darüber, dass die Agentur keine Haftung über-nehmen kann für die Art und Weise sowie für den Umfang der öffentlichen Reaktion auf vereinbarte Kommunikationsmaßnahmen. Die Übernahme einer Gewähr für einen bestimmten Erfolg ist damit ausgeschlossen.
11.8 Die Agentur haftet nicht für den Inhalt von Daten, die durch Bereitstellung von Diensten der Agentur dem Kunden und/oder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Agentur haftet dem Kunden nicht für Handlungen Dritter im Netzbereich und übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die diese dem Kunden im Zuge des Netzwerkbetriebes oder dessen Ausfall zufügen.
11.9 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

12. Referenznachweise und Urheberrechtsvermerk

12.1 Von vervielfältigten Werken, die Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR erstellt oder an denen Cake Consulting mitgearbeitet hat, stellt der Kunde Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR mindestens fünf Exemplare unentgeltlich zur Verfügung. Bei Hörfunk- oder TV-Beiträgen werden dem Cake Consulting zwei Mitschnitte zur Verfügung gestellt.
12.2 Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR behält sich vor, Agenturprojekte mit Quellen- und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail) zu versehen.
12.3 Kunde und Agentur sind sich einig darüber, dass Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR den Auftraggeber und eine Kurzvorstellung des Projektes, das die Agentur für ihn realisiert, zu Präsentationszwecken sowie in ihren Medien zur Eigenwerbung (z.B. in der Pressearbeit, Firmenbroschüren oder Internet) nennen darf. Ebenfalls darf Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR die Webseite des Kunden in die eigene Referenzliste übernehmen und entsprechende Links setzen.
12.4 Der Kunde sichert zu, Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR für erbrachte Leistungen im Impressum von Printmedien und Webseiten zu berücksichtigen.

13. Wettbewerbsklausel

Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR verpflichtet sich, den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten des Kunden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2 Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15. Gerichtsstand


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze. Erfüllungsort und Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Sitz von Cake Consulting Antje Vogel & Diana Will GbR zuständige Gericht.